Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung (Corona-EinreiseV) ist im Bundesanzeiger verkündet worden und am 23. Dezember 2021 in Kraft getreten. Mit der Änderungsverordnung wird die Geltungsdauer der Corona-EinreiseV bis zum 3. März 2022 verlängert. Die Einreisebestimmungen für Einreisen aus Virusvariantengebieten sind verschärft worden. Für Kinder wurde die Altersgrenze für die Nachweis- und Absonderungspflicht auf sechs Jahre gesenkt. Die Ausnahme für Transitreisende ist entfallen.
05.01.2022